Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anstelle seitenlanger Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlassen wir uns auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Urheberrechtsgesetz.

Wir bauen darauf, dass sich alles besprechen lässt und auch mündliche Vereinbarungen eingehalten werden. Wegen der Besonderheiten des „Fotorechts“, bitten wir Sie, unsere nachfolgenden Bedingungen für die Vertragsgestaltung zu akzeptieren:
 
1. Für das erstellte und gelieferte Bild- und/oder Filmmaterial erhalten Sie ein Nutzungsrecht für den von Neun●Punkt mit Ihnen, dem Auftraggeber, vereinbarten Zweck (z.B. Werbung im Internet, auf verschiedenen Portalen, auf Ihrer eigenen Homepage oder in Printmedien). Die zeitliche Nutzung bestimmt sich nach dem Zweck des Auftrags oder nach gesonderter Vereinbarung zwischen Neun●Punkt und dem Auftraggeber.
 
2. Das von Neun●Punkt genannte Honorar schließt die vereinbarten Nutzungen ein. Es wird keine Honorarstaffelung vorgenommen.
 
3. Die Nutzungsrechte gehen mit der vollständigen Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.

4. Werden Fototermine storniert aus Gründen, die Neun●Punkt nicht zu vertreten hat, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Für Auftragsstornierungen, die sehr kurzfristig vorgenommen werden (weniger als 48 Stunden – montags bis freitags außer an Feiertagen - vor dem vereinbarten Termin), wird ein angemessenes Ausfallhonorar berechnet, das sich am ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumen orientiert.
 
5. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte (z.B. den eigenen Kunden) weiterzugeben oder zu veräußern.
 
6. Jegliche Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation der Bild- oder Filminhalte stellt eine Verletzung des Urheberrechtes dar.

7. Neun●Punkt übernimmt bei Auftragsarbeiten keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Bild- oder Filmmaterials. Es obliegt dem Auftraggeber zu prüfen, ob er mit Ausübung seines Nutzungsrechts möglicherweise Rechte Dritter verletzt (z.B. Persönlichkeitsrechte, das Urheberrecht für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst, Wettbewerbsrecht). Der Auftraggeber versichert bei der Beauftragung, dass er die erforderlichen Einwilligungen zur Erstellung und Nutzung der Bilder von abzubildenden Personen, Gegenständen und Gebäuden hat (z.B. Modellreleases, Propertyreleases). Von Haftungsansprüchen wegen Fehlens erforderlicher Einwilligungen stellt der Auftraggeber Neun●Punkt vollumfänglich frei.
Auch die Betextung von Bildern (z.B. in Bildunterschriften) liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
 
8. Neun●Punkt behält sich die Zweit-/Weiterverwendung des Bild- oder Filmmaterials (ohne Angaben von Namen, Ortsbenennung) auch zu kommerziellen Zwecken vor.

9. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat Neun●Punkt das Recht, als Urheber des Bild- und/oder Filmmaterials genannt zu werden.

10. Hinweis: Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) kann für gewerbliche Auftraggeber eine Pflicht zur Entrichtung einer Künstlersozialabgabe auf die an Neun●Punkt gezahlte Vergütung entstehen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.
 
Diese Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber ihnen nicht schriftlich innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe widerspricht.

Stand 01/2018